Beschlussantrag: Aufgaben des Stadtpräsidenten in der Hauptsatzung verankern
Waren (Müritz), 22. März 2026
Die Fraktion SPD/Grüne hat einen Beschlussantrag zur Änderung von § 4 der Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz) eingebracht. Ziel ist es, die Rolle der Stadtpräsidentin bzw. des Stadtpräsidenten klar und dauerhaft in der Satzung zu beschreiben.
Die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) regelt bereits die grundlegenden Pflichten der oder des Vorsitzenden der Stadtvertretung – etwa die Einberufung und Leitung von Sitzungen. Was bislang fehlt, ist eine ausdrückliche Beschreibung der repräsentativen Funktion des Amtes in der Hauptsatzung der Stadt.
Was der Antrag vorsieht
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung von § 4 Absatz 4 wird festgehalten:
- Die oder der Vorsitzende der Stadtvertretung führt die Bezeichnung Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident.
- Sie oder er repräsentiert die Stadtvertretung in protokollarischen Angelegenheiten.
- Repräsentative Aufgaben werden in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister wahrgenommen – etwa bei öffentlichen Veranstaltungen, Ehrungen und offiziellen Anlässen.
Warum dieser Antrag?
Für Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung und die Mitglieder der Stadtvertretung selbst soll klarer erkennbar sein, welche Rolle mit dem Amt des Stadtpräsidenten verbunden ist. Der Antrag dient der Klarstellung und Transparenz – nicht der Regelung eines Einzelfalls. Er gilt personenunabhängig und soll die Funktion des Amtes allgemein beschreiben.
Fraktion SPD/Grüne | Waren (Müritz)
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